Richtlinien zur

Beurteilung von Lötarbeiten bei der Praktischen Zwischen- und Abschlussprüfung

 

- Teil Elektrik/Elektronik -

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Der Punkt "Fachgerechte Verdrahtung" ist folgendermaßen zu bewerten:

 

100 % der Punkte sind zu vergeben, wenn

  • die Bauteile rechtwinklig und/oder parallel zu den Leiterbahnen aufgebaut sind.

  • Widerstände, Kondensatoren, Dioden, etc. mit axialen Anschlussdrähten flach auf der Platine aufliegen.

    • der Abstand dieser Bauteile zur Platine maximal 2 mm beträgt.

    • die Drahtlänge zwischen Bauteil und Loch in der Platine mindestens 1 mm und maximal nicht länger als die doppelte Bauteillänge ist.

    • die Drahtlänge zwischen Bauteil und Loch in der Platine auf beiden Seiten etwa gleichlang ist.

  • Transistoren, Thyristoren, etc. mit gleichschenklig, dreieckiger Standfläche eingebaut sind, wobei die                           Seitenlängen des Dreieckes min­de­stens 2,5 - 5 - 2,5 mm und maximal 5 - 10 - 5 mm betragen sollen.

    • der Abstand dieser Bauteile zur Platine zwischen 3 und 12 mm liegt.

  • Brücken über 7 mm Länge noch die Isolation aufweisen.

  • sich Bauteile und Anschlussdrähte nicht kreuzen.

  • die Anschlussdrähte zur Platinenhalterung rechtwinklig und bündig zur Platine verlegt sind.

Punktabzug erfolgt, wenn

  • Bauteile von der Leiterbahnseite her montiert und verlötet sind.

  • die Betätigungsrichtung von Potentiometern durch andere Bauteile versperrt ist.

  • Bauteile mit axialen Anschlussdrähten mit einem Abstand von mehr als 2 mm zur der Platine eingelötet sind.

  • die Anschlussdrähte zwischen Bauteil und Platinenloch eine Differenz von mehr als 5 mm aufweisen.

  • Anschlussdrähte von Bauteilen verlängert wurden.

  • die Anschlussdrähte auf der Lötseite nicht abgeschnitten wurden.

  • Bauteile mit axialen Anschlussdrähten senkrecht montiert wurden.

  • der Einlötabstand der Anschlussdrähte kleiner als die Bauteillänge ist.

  • Vertikal zu montierende Potentiometer horizontal oder horizontal zu montierende Potentiometer vertikal eingebaut wurden.

  • die Anschlussdrähte von Transistoren o. ä. dreibeinigen Bauteilen in einer Reihe erfolgt ist.

  • sich Bauteile und Anschlussdrähte kreuzen.

  • die Anschlussdrähte zur Halterung länger als notwendig sind.

  • die Anschlussdrähte die Buchsen auf der Platinenhalterung verdecken.

  • die Anschlussbuchsen nicht bezeichnet sind.

Der Punkt "Qualität der Lötstellen" ist folgendermaßen zu beurteilen:

  

100% der Punkte sind zu vergeben, wenn

  • das Zinn vollständig um den Anschlussdraht geflossen ist.

  • vom Loch der einzelnen Lötstelle nichts mehr zu sehen ist.

  • die Oberfläche der Lötstelle gleichmäßig glänzend ist.

  

Punktabzug erfolgt, wenn

  • Lötkleckse auf nicht benötigten Stellen der Platine sind.

  • die Lötstellen so dick sind, dass Kurzschlüsse nicht auszuschließen sind.

  • Kurzschlüsse zwischen Leiterbahnen vorhanden sind.

  • Leiterbahnen statt mit Drahtbrücken mit Lötzinn verbunden wurden.

  • die Anschlussdrähte so kurz durch die Platine gesteckt oder abgeschnitten sind, dass die Lötstelle nur die Schnittstelle des Drahtes bedeckt.

  

Aus der Bewertung herauszunehmen sind

  • zu Messzwecken zu öffnende oder mehrfach zu verlötende Lötstellen.

  • verlängerte Anschlussdrähte, sofern die Bauteilanschlüsse nicht durch die Platinenlöcher passen.

  • Brücken, die zum Anschluss von Messgeräten vorgesehen sind oder schalterähnliche Funktion besitzen.

 

Im Auftrag der IHK-Aufgabenkommission Prüfungsausschuss Physiklaboranten        

 

Gerd Bader 30.03.92